Brandschutz6 Min Lesezeit

Vorlage Aufzugswärter-Sichtkontrolle: Digitale Betreiberkontrolle

Führen Sie die regelmäßige Betreiberkontrolle Ihrer Aufzugsanlage schnell und lückenlos per Smartphone oder Tablet durch. Unsere digitale Vorlage für die Aufzugswärter-Sichtkontrolle hilft Ihnen, offensichtliche Mängel sofort zu erfassen, Fotos direkt anzuhängen und rechtssicher nach TRBS 3121 zu dokumentieren. Ideal für Hausverwaltungen, Facility Manager und beauftragte Personen.

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Inhalt der Vorlage

Was ist enthalten?

Objekt-, Betreiber- und Aufzugsdaten

Datum der Sichtkontrolle und Angaben zur beauftragten Person

Kontrolle von Zugängen, Fahrkorb, Schacht- und Fahrkorbtüren

Prüfung von Türfunktionen und Haltegenauigkeit

Kontrolle von Beleuchtung und sichtbaren Beschädigungen

Funktionskontrolle von Notruf beziehungsweise Zweiwege-Kommunikationssystem

Dokumentation festgestellter Mängel und erforderlicher Maßnahmen

Abschluss der Sichtkontrolle mit Ergebnis, Bemerkungen und Unterschrift

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Was gehört zu einer Sichtkontrolle durch den Aufzugswärter?

Die regelmäßige Betreiberkontrolle ist keine vollständige technische Aufzugsprüfung. Sie dient primär dazu, offensichtliche Mängel und Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen, welche die sichere Verwendung des Aufzugs beeinträchtigen können. Anhang 1 Nummer 4.6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt für die dort erfassten Aufzugsanlagen regelmäßige Kontrollen auf offensichtliche Mängel. Die TRBS 3121 konkretisiert diese Kontrolle und bezeichnet die ausführende, beauftragte Person weiterhin als Aufzugswärter.

Die TRBS empfiehlt ausdrücklich, die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse lückenlos zu dokumentieren. Zu den wesentlichen Kontrollpunkten gehören:

  • freie und sicher begehbare Zugänge zum Fahrschacht und Triebwerk
  • keine aufzugsfremden Gegenstände im Triebwerksraum
  • Fahrkorb fährt bei geöffneter Schachttür nicht an
  • Schachttüren lassen sich außerhalb der vorgesehenen Entriegelungszone nicht öffnen
  • Fahrkorb fährt bei geöffneter Fahrkorbtür nicht an
  • ausreichende Haltegenauigkeit an den Haltestellen
  • funktionierendes Zweiwege-Kommunikationssystem bzw. Einrichtung zum Herbeirufen von Hilfe
  • Funktion von Tür-Auf-Taster und vorhandenen Schutzeinrichtungen
  • funktionierende Fahrkorbbeleuchtung
  • keine erkennbaren mechanischen Schäden an Fahrkorb-, Schacht- und Türbereichen

Typische Fehler bei der Aufzugswärter-Sichtkontrolle

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Kontrollen zwar durchgeführt, aber nicht oder nur unvollständig dokumentiert werden. Ein flüchtiger Blick in den Fahrkorb reicht nicht aus. Zu den typischen Fehlern gehören das Auslassen der Türfunktionsprüfung, das Übersehen von Abweichungen bei der Haltegenauigkeit sowie die Vernachlässigung des Notrufsystems bei der regelmäßigen Kontrolle. Auch das bloße telefonische Weitergeben von Mängeln ohne schriftliche Fixierung birgt Haftungsrisiken – insbesondere, wenn ein beschädigter Aufzug trotz möglicher Personengefährdung in Betrieb bleibt.

Ein allgemeiner Vermerk wie „Aufzug geprüft – alles okay“ ist deutlich weniger aussagekräftig als eine strukturierte Kontrolle einzelner Funktionen. Bei einem festgestellten Mangel sollte nachvollziehbar dokumentiert werden: Wo befindet sich der Mangel? Was wurde festgestellt? Beeinträchtigt er möglicherweise die sichere Nutzung? Welche Maßnahme wurde eingeleitet?

Die TRBS 3121 verlangt, festgestellte Mängel unverzüglich dem Arbeitgeber beziehungsweise Verantwortlichen zu melden. Besteht durch einen Mangel eine akute Gefährdung für Personen, muss die Anlage unverzüglich außer Betrieb gesetzt und die Gefahrenstelle gesichert werden.

Aufzugswärter-Kontrolle und ZÜS-Prüfung richtig unterscheiden

Es ist wichtig, diesen Punkt klar abzugrenzen: Die regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle durch eine beauftragte Person ist nicht dasselbe wie die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie den TÜV oder die DEKRA. Die Aufzugswärter-Sichtkontrolle ist eine regelmäßige, betriebliche Kontrolle auf offensichtliche Mängel und grundlegende Funktionsfähigkeit.

Demgegenüber steht die ZÜS-Hauptprüfung, welche eine umfangreichere, wiederkehrende Prüfung der Aufzugsanlage durch eine zugelassene Überwachungsstelle darstellt. Diese findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Dazwischen wird die ZÜS-Zwischenprüfung durchgeführt, die eine zusätzliche Sicht- und einfache Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen beinhaltet. Daher gilt: Die Aufzugswärterkontrolle ersetzt niemals die ZÜS-Prüfung, sondern ergänzt die vorgeschriebenen technischen Prüfungen im Alltag.

Praxisbezug und digitaler Ablauf im Facility Management

Stellen Sie sich folgendes Praxisbeispiel vor: Ein technischer Mitarbeiter führt die regelmäßige Sichtkontrolle eines Personenaufzugs in einem Bürogebäude durch. Die Zugänge sind frei, Beleuchtung und Notruf funktionieren einwandfrei. Beim Halt im zweiten Obergeschoss fällt jedoch auf, dass der Fahrkorb nicht sauber auf Höhe des Etagenbodens zum Stehen kommt (mangelnde Haltegenauigkeit).

Mit der digitalen Vorlage von ProtocolHero öffnet der Mitarbeiter die Checkliste auf seinem Smartphone, identifiziert die Anlage, dokumentiert den betroffenen Aufzug, die Haltestelle sowie die festgestellte Abweichung samt Foto und leitet die Meldung direkt an den zuständigen Aufzugsservice weiter. So bleibt jeder Schritt lückenlos und manipulationssicher dokumentiert.

Wie oft und was darf kontrolliert werden?

Die TRBS 3121 legt für diese Betreiberkontrolle keinen universellen, festen Zeitabstand für jede Anlage fest. Die Intervalle richten sich nach der Art und dem Umfang der Verwendung der Aufzugsanlage. Einflussfaktoren sind unter anderem die Nutzungsintensität, die Betriebsbedingungen, Herstellerangaben sowie die objektspezifische Gefährdungsbeurteilung. Ein stark frequentierter Aufzug in einem Bahnhof erfordert somit engere Kontrollen als ein Lastenaufzug in einem kleinen Betrieb.

Zudem gilt: Die Sichtkontrolle ist keine Instandhaltung und keine Reparatur durch Aufzugsfachpersonal. Die TRBS 3121 grenzt die regelmäßige Kontrolle ausdrücklich von der Instandhaltung ab. Der Aufzugswärter soll Mängel lediglich frühzeitig erkennen und melden, Reparaturen an sicherheitsrelevanten Bauteilen bleiben dem qualifizierten Fachpersonal vorbehalten.

Häufige Fragen

Fragen zur Vorlage „Vorlage Aufzugswärter-Sichtkontrolle: Digitale Betreiberkontrolle"

Mehr als eine Vorlage

Was ProtocolHero zusätzlich für dich übernimmt

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Der HERO Assistant ist der eingebaute KI-Chat von ProtocolHero. Du kannst per Spracheingabe ein komplettes Dokument anlegen lassen oder ein bestehendes PDF, Foto oder Word-Dokument hochladen – die KI liest die Struktur aus und baut eine wiederverwendbare Vorlage daraus.

Auto-Fill aus Sprache, Foto und Datei

Beim Ausfüllen kannst du das Dokument per Sprachsteuerung diktieren – die KI ordnet die Inhalte automatisch den richtigen Feldern zu. Oder du lädst Fotos, Scans, Verträge, Datenblätter oder Ausweise hoch: Der HERO Assistant extrahiert die Daten und befüllt das Formular vor – du prüfst und unterschreibst.

Foto- und Video-Upload direkt im Dokument

Zu jedem Bauteil, Messpunkt oder Schadensbild kannst du Fotos und Videos direkt aus der App anhängen. Videos sind besonders nützlich, wenn ein Schadensbild dynamisch ist – ein einzelnes Standbild würde den Befund nicht ausreichend dokumentieren.

Kommentare als Aufgaben – intern und mit dem Kunden

Jede Position im Dokument kann kommentiert und als Aufgabe an einen Kollegen, an dich selbst oder direkt an den Kunden zugewiesen werden. Kommentare können wahlweise rein intern bleiben oder im freigegebenen Kundenlink mitgeteilt werden.

Workflow: Bearbeiter zuweisen, Prüfer freigeben

Dokumente lassen sich an Kollegen weiterleiten und können einen festen Prüfer haben, der die letzte fachliche Freigabe erteilt, bevor das Dokument unterschrieben oder an den Kunden geht.

Activity-Log für lückenlose Nachvollziehbarkeit

Jedes Dokument hat einen vollständigen Aktivitäts-Verlauf: Wer hat wann was geändert, kommentiert, hochgeladen, freigegeben, unterschrieben. Das Log ist auf Wunsch auch im Kunden-Freigabelink sichtbar – ideal für Auditoren, Versicherer und Kunden.

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