Was ist ein Eigenbeleg und wann wird er verwendet?
Ein Eigenbeleg dient dazu, einen betrieblichen Geschäftsvorfall zu dokumentieren, wenn kein externer Originalbeleg (Fremdbeleg) mehr vorhanden oder beschaffbar ist. Nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gilt der fundamentale Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Ist der Originalbeleg verloren gegangen oder wurde erst gar keiner ausgestellt, muss ein Eigenbeleg als Notlösung her.
Typische Situationen im Handwerksalltag sind beispielsweise:
Die Vorlage unterstützt Unternehmen und Mitarbeiter dabei, betriebliche Ausgaben ohne vorhandenen Fremdbeleg strukturiert und nachvollziehbar zu dokumentieren. Wichtig ist jedoch: Ein Eigenbeleg ist kein bequemer Freifahrtschein für jede fehlende Rechnung. Wenn eine Kopie oder Ersatzrechnung beim ursprünglichen Aussteller beschafft werden kann, sollte dieser Weg grundsätzlich bevorzugt werden. Fachportale wie Lexware bezeichnen den Eigenbeleg entsprechend als reine Notlösung.
- Eine Quittung wurde auf dem Weg zur Baustelle verloren.
- Ein Park- oder Fahrkartenautomat hat keinen Beleg ausgegeben.
- Eine kleinere betriebliche Ausgabe erfolgte bar ohne Quittungsmöglichkeit.
- Ein ursprünglicher Beleg ist verblasst oder unleserlich geworden.





