1. Wer darf Sprinkleranlagen instand halten?
Im Brandschutz ist eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten entscheidend für die Haftung und Betriebssicherheit. Während die wöchentlichen oder monatlichen Betreiberkontrollen (oft durch einen geschulten Sprinklerwart durchgeführt) einfache Sichtprüfungen umfassen, erfordert die fachgerechte Instandhaltung tiefergehendes Fachwissen.
Die Instandhaltung, die in der Regel nach VdS 2091 durchgeführt wird, darf ausschließlich von VdS-anerkannten Errichterfirmen oder autorisierten Fachkräften für Wasserlöschanlagen vorgenommen werden. Diese prüfen die mechanischen, hydraulischen und elektrischen Komponenten auf Herz und Nieren, um die Zulassung der Anlage nicht zu gefährden.





