Typische Fehler bei der Nebenkostenabrechnung vermeiden
Eine Betriebskostenabrechnung ist fehleranfällig. Häufige Fehler führen dazu, dass Abrechnungen formell unwirksam werden oder Mieter berechtigten Widerspruch einlegen. Zu den klassischen Stolpersteinen gehört die Nichteinhaltung der gesetzlichen Abrechnungsfrist: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Umlagen nicht vereinbarter Kostenarten. Nur Betriebskosten, die im Mietvertrag ausdrücklich als umlagefähig vereinbart wurden, dürfen tatsächlich abgerechnet werden. Zudem müssen Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten strikt herausgefiltert werden – diese trägt grundsätzlich der Vermieter.
- Fristversäumnis: Zustellung später als 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum.
- Umlage nicht vereinbarter Kosten: Fehlende vertragliche Grundlage für bestimmte Betriebskosten.
- Einmischung von Verwaltungskosten: Kosten für Hausverwaltung oder Bankgebühren sind nicht umlagefähig.
- Falsche Verteilerschlüssel: Abweichung von den vertraglich oder gesetzlich definierten Schlüsseln.





