Bedarf und fachkundige Unterweisung planen
Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, wie viele Brandschutzhelfende im Betrieb benötigt werden. Bei normaler Brandgefährdung gelten fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend; Schichtbetrieb, Abwesenheiten, Mobilität, Betriebsgröße und besondere Gefährdungen können einen höheren Anteil erforderlich machen.
Die ausbildende Person muss fachkundig sein. Vor Beginn werden Betriebsstätte, Anlass, Teilnehmerkreis und die vorhandene Brandschutzorganisation festgehalten.
- Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
- Betriebliche Bedingungen und Verfügbarkeit berücksichtigen
- Fachkundige ausbildende Person dokumentieren





