Arbeitsauftrag und Gefährdungsbeurteilung
Jeder Heißarbeitsschein beginnt mit der präzisen Erfassung des Arbeitsauftrags, des genauen Einsatzortes und der beteiligten Personen. Vor Beginn der Tätigkeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung direkt vor Ort durchgeführt werden. Hierbei werden die spezifischen Risiken der Umgebung analysiert, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Besonders bei Arbeiten außerhalb von speziell dafür eingerichteten Schweißarbeitsplätzen ist diese Einzelfallprüfung gesetzlich und versicherungstechnisch zwingend erforderlich (unter Berücksichtigung von DGUV- und VdS-Richtlinien).
- Erfassung von Auftraggeber, ausführendem Betrieb und Fachkräften
- Spezifikation des Heißarbeitsverfahrens (z. B. Schweißen, Schleifen, Löten)
- Dokumentation der zeitlichen Befristung der Freigabe





