Prüfung vorbereiten und Fahrzeug eindeutig identifizieren
Art, Umfang und Fristen der Prüfung werden aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerinformationen, Einsatzbedingungen und bisherigen Prüfergebnissen abgeleitet. Änderungen oder außergewöhnliche Ereignisse können eine zusätzliche Prüfung vor der weiteren Verwendung erforderlich machen. Die DGUV Vorschrift 68 nennt für die wiederkehrende Prüfung einen Abstand von längstens einem Jahr. Je nach Beanspruchung und betrieblichen Bedingungen können kürzere Fristen erforderlich sein.
Inventarnummer, Hersteller, Typ, Seriennummer, Baujahr, Betriebsstunden und Nenntragfähigkeit ordnen den Prüfbericht einem konkreten Fahrzeug zu. Fahrzeugart, Antrieb und besondere Einsatzbedingungen ergänzen die Stammdaten. Anbaugeräte werden mit Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit, Kennzeichnung und Funktionszustand dokumentiert. Dadurch bleibt die geprüfte Kombination aus Fahrzeug und Anbaugerät nachvollziehbar.
- Prüfanlass und Frist risikobasiert bestimmen
- Fahrzeug- und Einsatzdaten eindeutig erfassen
- Anbaugeräte separat zuordnen und prüfen





