Was gehört in einen rechtssicheren GbR-Gesellschaftsvertrag?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist im deutschen Recht (§ 705 BGB ff.) die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie entsteht theoretisch schon durch den gemeinsamen Zweck zweier Personen – doch ohne schriftliche Vereinbarungen greift automatisch das Gesetz. Dies führt in der Praxis oft zu unpassenden Standardregelungen, beispielsweise bei der Gewinnverteilung nach Köpfen statt nach Arbeitsleistung.
Ein strukturierter GbR-Gesellschaftsvertrag definiert daher präzise die Spielregeln der Zusammenarbeit. Neben dem Gesellschaftszweck und den Beiträgen der Partner sollten vor allem die Vertretungsmacht nach außen sowie interne Zuständigkeiten klar geregelt sein. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten und beugt späteren Streitigkeiten effektiv vor.





