Welche Angaben gehören in eine GmbH-Satzung?
Der Gesellschaftsvertrag (oft auch Satzung genannt) ist das rechtliche Fundament jeder GmbH. Gemäß dem GmbH-Gesetz (GmbHG) gibt es gesetzliche Mindestangaben, ohne die eine Eintragung im Handelsregister scheitert. Dazu gehören der Name der Firma, der Sitz der Gesellschaft, der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals sowie die von den Gesellschaftern zu leistenden Stammeinlagen.
Darüber hinaus empfiehlt es sich dringend, individuelle Regelungen zu treffen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Dazu zählen detaillierte Bestimmungen zur Geschäftsführung, zu Mehrheitserfordernissen bei Beschlüssen, zur Verteilung von Gewinnen sowie klare Vereinbarungen über das Ausscheiden von Gesellschaftern und eventuelle Abfindungszahlungen.





