Der GmbH-Geschäftsführervertrag: Besonderheiten des Organverhältnisses
Im Gegensatz zu herkömmlichen Arbeitnehmern stehen GmbH-Geschäftsführer in einem besonderen rechtlichen Verhältnis zur Gesellschaft. Sie sind Organmitglieder der GmbH, weshalb ihr Anstellungsvertrag rechtlich als freier Dienstvertrag und nicht als klassischer Arbeitsvertrag qualifiziert wird. Dies hat weitreichende Konsequenzen für den Kündigungsschutz, die Sozialversicherungspflicht und die persönliche Haftung.
Für Gesellschafter, Beiräte und Gründer ist es essenziell, die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers präzise zu definieren. Ein lückenhafter Vertrag birgt erhebliche Risiken für die Gesellschaft – insbesondere bei Fragen zur Vertretungsmacht im Außenverhältnis oder bei der Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten.





