Rolle und Aufgaben des Sprinklerwarts
Der vom Betreiber benannte Sprinklerwart (bzw. die Löschanlagen-Wärterin) trägt eine hohe Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz. Die Hauptaufgabe besteht in der regelmäßigen Durchführung und lückenlosen Dokumentation der gesetzlich und versicherungsrechtlich geforderten Betreiberkontrollen. Diese Kontrollen dienen der frühzeitigen Erkennung von Mängeln, um die ständige Betriebsbereitschaft der Wasserlöschanlage zu gewährleisten.
Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung: Der Sprinklerwart führt Sicht- und einfache Funktionsprüfungen durch. Er ersetzt keinesfalls die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung, die in festen Intervallen ausschließlich durch eine anerkannte Errichterfirma oder autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden dürfen.
- Benennung und Einweisung des Sprinklerwarts gemäß DGUV Information 205-040
- Regelmäßige Kontrollen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft nach VdS 2091
- Keine eigenmächtigen Eingriffe in die Anlagentechnik oder Verstellungen von Hauptventilen





