Was gehört in einen Kfz-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen?
Beim privaten Autoverkauf sollten alle wesentlichen Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten werden. Ein mündlicher Vertrag ist zwar theoretisch gültig, lässt sich im Streitfall jedoch kaum beweisen. Neben den vollständigen Namen und Anschriften der Vertragsparteien sind vor allem die eindeutigen Fahrzeugdaten wie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und die Nummer der Zulassungsbescheinigung essenziell.
Wichtig für private Verkäufer ist zudem der ausdrückliche Ausschluss der Sachmängelhaftung. Ohne diesen Passus haftet auch eine Privatperson gesetzlich für Mängel am verkauften Gebrauchtwagen.
- Vollständige Kontaktdaten und Personalausweisnummern zur Identifikation
- Präzise Fahrzeugdaten inklusive FIN und Erstzulassung
- Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung für Privatverkäufer
- Erklärung über die Anzahl der Vorbesitzer und gewerbliche Nutzung





