Bestand und Änderungsgrundlagen
Vor jeder inhaltlichen Prüfung müssen die Stammdaten des Objekts, der aktuelle Versionsstand der bestehenden Brandschutzordnung sowie die rechtlichen Grundlagen erfasst werden. Hierzu gehören neben den Betreiberdaten auch der Nachweis der Fachkunde der prüfenden Person (z. B. als Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003).
Ein wesentlicher Schritt bei der Aktualisierung ist der Abgleich der Dokumente mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Bauliche Veränderungen am Gebäude, Umnutzungen von Räumen oder Modifikationen an der Alarmorganisation erfordern zwingend eine zeitnahe Anpassung der Brandschutzordnung, um im Ernstfall die korrekten Abläufe zu gewährleisten.
- Erfassung von Objekt, Betreiber, Geltungsbereich und vorhandenem Versionsstand
- Nachweis der Fachkunde der prüfenden Person
- Abgleich mit dem aktuellen Brandschutzkonzept und Fluchtplänen
- Dokumentation baulicher, technischer, nutzungsbedingter oder organisatorischer Änderungen





