Was ist ein einfacher Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag?
Der einfache Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB sichert den Verkäufer einer beweglichen Sache ab. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn der vereinbarte Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer, obwohl der Käufer die Ware bereits in Besitz hat.
Besonders im Handwerk, bei Lieferungen von Baumaterialien oder im Großhandel ist diese Klausel essenziell, um sich gegen das Insolvenzrisiko des Kunden abzusichern. Bitte beachten Sie, dass dieses Muster eine allgemeine Formulierungshilfe darstellt und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann.





