Meldeschein für ausländische Gäste
Nach dem Bundesmeldegesetz müssen ausländische Gäste in Beherbergungsstätten einen besonderen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und sich mit einem gültigen Identitätsdokument ausweisen. Für deutsche Staatsangehörige ist die Hotelmeldepflicht seit dem 1. Januar 2025 entfallen. Mitreisende Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder können auf dem Meldeschein des Gastes erfasst werden.





