Grundlage: Anordnung und RSA 21
Die Sicherung einer Arbeitsstelle richtet sich nach der verkehrsrechtlichen Anordnung der zuständigen Behörde und den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Das Protokoll hält fest, ob Beschilderung, Absperrung und Verkehrsführung dem angeordneten Verkehrszeichenplan entsprechen.





