Prüfanlass, Zuständigkeit und Unterlagen festlegen
Vor Beginn werden Kranart, Prüfanlass und betriebliche Einsatzbedingungen eindeutig erfasst. Die Betriebssicherheitsverordnung unterscheidet je nach Kranart und Anlass zwischen Prüfungen durch zur Prüfung befähigte Personen und Prüfungen durch Prüfsachverständige.
Betriebsanleitung, Prüfbuch, frühere Prüfberichte, Schaltpläne und Instandhaltungsnachweise bilden die dokumentierte Grundlage. Die beauftragte Person ordnet den konkreten Prüfumfang fachlich zu.
- Kranart und Prüfanlass festhalten
- Qualifikation und Zuständigkeit dokumentieren
- Prüfbuch und Herstellerunterlagen einbeziehen





