Prüffrist und sachkundige Person festlegen
Die Prüfung erfolgt nach Bedarf entsprechend Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen, mindestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten. Herstellerangaben, intensive Nutzung oder besondere Einwirkungen können kürzere Fristen erforderlich machen.
Die sachkundige Person benötigt eine passende fachliche Qualifikation, Erfahrung und Kenntnis der betroffenen Produkte. Der Qualifikationsumfang und verwendete Herstellerunterlagen werden im Protokoll festgehalten.
- Prüfanlass und besondere Einflüsse erfassen
- Qualifikation und Produktbereich zuordnen
- Prüffrist anhand der konkreten Bedingungen bestimmen





