Warum Betreiber Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig kontrollieren müssen
Brandschutzeinrichtungen müssen im Ernstfall sofort einsatzbereit sein. Die regelmäßige, meist monatliche Betreiberkontrolle (Sichtkontrolle) stellt sicher, dass Feuerlöscher und Wandhydranten nicht blockiert, beschädigt oder unvollständig sind. Sie schließt die zeitliche Lücke zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen, zweijährlichen Fachwartungen durch zertifizierte Dienstleister.
Die Durchführung dieser Sichtprüfung ist Teil der betrieblichen Sorgfaltspflicht gemäß ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) und der DGUV Information 205-001. Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie im Schadensfall vor Haftungsrisiken gegenüber Versicherungen und Berufsgenossenschaften.
- Sicherung der ständigen Betriebsbereitschaft von Löscheinrichtungen
- Erfüllung der Sorgfaltspflichten für Arbeitgeber und Gebäudebetreiber
- Frühzeitiges Erkennen von Vandalismus, Diebstahl oder Druckverlust
- Lückenloser Nachweis für Versicherungen und Behörden





