Temperatur als kritischer Kontrollpunkt
Nach VO (EG) Nr. 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer ein Verfahren nach den HACCP-Grundsätzen einrichten. Garen, Heißhalten und Kühlen sind typische kritische Kontrollpunkte. Für das Heißhalten nennt DIN 10508 mindestens 65 °C; die Grenzwerte für Kerntemperatur und Abkühlen legt der Betrieb in seinem HACCP-Konzept fest.





