Prüfumfang und Fristen risikobasiert festlegen
Art, Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der Fahrzeugart, dem Aufbau, der betrieblichen Verwendung, Herstellerinformationen und bisherigen Prüfergebnissen.
Die DGUV Vorschrift 70 sieht Prüfungen bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich vor. Einsatzbedingungen, Änderungen oder besondere Ereignisse können kürzere Fristen oder zusätzliche Prüfungen erforderlich machen.
- Fahrzeug und betriebliche Verwendung eindeutig erfassen
- Prüfanlass und Unterlagen zuordnen
- Frist anhand der konkreten Bedingungen bestimmen





