Vom Ablauf zur Maßnahme
Die Tätigkeit wird in einzelne Schritte zerlegt. Für jeden Schritt werden die Gefährdungen benannt, das Risiko ohne Maßnahmen eingeschätzt und die Schutzmaßnahmen mit einem Verantwortlichen festgelegt. So wird aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ein konkreter Arbeitsplan.





