Was wird bei einem Aufzugsnotrufsystem geprüft?
Ein moderner Aufzugsnotruf muss weit mehr leisten, als lediglich einen Signalton im Schacht auszulösen. Für Aufzugsanlagen, die von Anhang 1 Nummer 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfasst werden, ist im Fahrkorb ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem vorgeschrieben. Über dieses System muss ein Notdienst ständig erreicht werden können.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 3121) konkretisiert diese Anforderungen: Das System muss eine Sprachkommunikation in beide Richtungen ermöglichen. Eine eingeschlossene Person muss also nicht nur eine Meldung absetzen, sondern auch aktiv mit dem Notdienst kommunizieren können. Bei einer Aufzugsnotruf Funktionsprüfung stehen daher folgende Aspekte im Fokus:
Die aktuell gültige DIN EN 81-28:2022-08 behandelt den Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge. Obwohl im Jahr 2025 ein Entwurf für eine überarbeitete Fassung (DIN EN 81-28:2025-09) veröffentlicht wurde, bleibt die Ausgabe von 2022 bis zur endgültigen Ablösung die maßgebliche Norm.
- Lässt sich der Notruf ordnungsgemäß im Fahrkorb auslösen?
- Wird die Verbindung zum vorgesehenen Notdienst fehlerfrei hergestellt?
- Ist eine verständliche Sprachkommunikation in beide Richtungen möglich?
- Kann der Notdienst sofort erkennen, von welcher Aufzugsanlage der Ruf stammt?
- Funktioniert das Notrufsystem auch bei einem Stromausfall der Aufzugsanlage (Notstromversorgung)?
- Werden vorhandene Störungen oder Fehlermeldungen automatisch erkannt?
- Sind alle Kennzeichnungen, Hinweise und Piktogramme im Fahrkorb gut lesbar vorhanden?





