Verantwortung bei Fremdfirmen
Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Ort, müssen diese nach § 8 ArbSchG zusammenarbeiten und sich über die Gefahren abstimmen. Die DGUV Vorschrift 1 regelt in § 5 die Pflichten bei der Vergabe von Aufträgen. Eine strukturierte Bewertung vor der Vergabe hilft, geeignete Auftragnehmer auszuwählen.





