Regelmäßig begehen
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gehört die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten zu den Aufgaben von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Die Anforderungen an Verkehrswege, Beleuchtung, Raumklima und Fluchtwege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.





