Wann ein SiGe-Plan nötig ist
Nach § 2 Abs. 3 BaustellV ist ein SiGe-Plan zu erstellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und entweder eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden. Er muss vor Einrichtung der Baustelle vorliegen.





