Wer darf abholen?
Kinder werden nur an Sorgeberechtigte oder an Personen übergeben, für die eine schriftliche Abholvollmacht vorliegt. Ist eine abholende Person unbekannt, prüfen die Fachkräfte Vollmacht und Ausweis. Die genauen Regeln legt der Träger in seiner Konzeption oder im Betreuungsvertrag fest.





