Was im Vertrag stehen sollte
Neben Kind, Eltern und Einrichtung gehören Betreuungsumfang und -zeiten, Beginn und Eingewöhnung, Kosten, Schließzeiten und Kündigung in den Vertrag. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich häufig nach einer kommunalen Satzung oder Landesregelung und sollte darauf verweisen.





