Welche Fraktionen getrennt werden
§ 8 GewAbfV nennt unter anderem Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik. Sie sind getrennt zu sammeln und vorrangig der Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.





