Pflicht nach § 36 IfSG
Kitas sind Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Sie legen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen fest und werden vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht. Der Plan muss zur tatsächlichen Praxis passen und regelmäßig überprüft werden.





