Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt und unterschreibt das Installationsunternehmen, das der Kunde mit der Errichtung der Anlage beauftragt hat. Es trägt die Daten des Kunden – Eigentümer oder Vertragsnehmer des Fernwärmeanschlusses – und des Objekts ein und bestätigt mit Stempel, dass die Anlage hydraulisch angeschlossen, dicht und gespült ist. Die Anlage hinter der Übergabearmatur nimmt der Betrieb selbst in Betrieb.





