Grundlage ist die ärztliche Verordnung
Pflegekräfte verabreichen Medikamente nur nach ärztlicher Anordnung. Das Blatt übernimmt Präparat, Wirkstoff, Stärke, Dosierschema und Einnahmehinweis aus der Verordnung. Jede Änderung wird mit Datum und verordnender Person nachgetragen, abgesetzte Medikamente werden gestrichen.





