Was Abschnitt 7.1.5 fordert
Wo messtechnische Rückführbarkeit gefordert ist, werden Messmittel in festgelegten Abständen oder vor der Verwendung gegen Normale kalibriert oder verifiziert, die auf internationale oder nationale Normale rückgeführt sind. Sie werden gekennzeichnet, um ihren Status erkennbar zu machen, und vor Beschädigung und Verstellen geschützt.





