Prüfung durch eine befähigte Person
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel wie Erdbaumaschinen in Abständen geprüft werden, die der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung festlegt – in der Praxis mindestens jährlich. Prüfen darf eine befähigte Person mit Kenntnissen der Baumaschinentechnik.





