Messorte und Probenvolumen
Die Mindestanzahl der Messorte ergibt sich aus der Fläche nach Tabelle A.1 der Norm – bei 8 m² sind es 4, bei 52 m² 10, bei 1.000 m² 27. Je Messort wird so viel Luft gemessen, dass beim Klassengrenzwert der größten Partikelgröße 20 Partikel gezählt würden, mindestens 2 l und eine Minute.





