Voraussetzungen nach DGUV Vorschrift 68
Mit dem Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet und ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden.





