Wer füllt was aus?
Bedarf, Grundstück, Termine und persönliche Daten trägt der Bauherr ein. Die Angaben zu Entnahmestellen und Gasgeräten – Anzahl der Heizungen und Herde, Gesamtnennwärmebelastung und bei Gewerbe der Spitzendurchfluss – stammen vom Installateur. Unterschreiben muss der Grundstückseigentümer, weil er zugleich der Leitungsverlegung auf seinem Grundstück zustimmt.





