Wer füllt was aus?
Das im Installateurverzeichnis eingetragene Installationsunternehmen füllt die Anmeldung aus und unterschreibt zweimal – für die Ausführung nach NDAV und TRGI und später für die Fertigstellung mit Terminwunsch. Dazwischen bestätigt der Bezirksschornsteinfegermeister, dass er über die neue Feuerstätte informiert ist.





