Wer füllt was aus?
Der Kunde als Antragsteller trägt Anschlussobjekt und Kontaktdaten ein und unterschreibt, bei abweichendem Eigentum auch der Grundstückseigentümer. Das eingetragene Installationsunternehmen ergänzt Arbeiten, Gasgeräte, Aufstellraum und Termin und gibt die Erklärung ab. Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt zum Schornstein und zum Anschluss der Feuerstätten Stellung.





