Wer füllt was aus?
Das Vertrags-Installationsunternehmen erfasst die Verbrauchseinrichtungen, berechnet Durchflüsse und unterschreibt als Antragsteller mit Stempel. Der Grundstückseigentümer stimmt Ausführung und Betrieb der Anlagen auf seinem Grundstück mit eigener Unterschrift zu. Den Abschnitt „Nur vom WVU auszufüllen“ ergänzen die Stadtwerke selbst.





