Wer füllt was aus?
Das eingetragene Installationsunternehmen (VIU) füllt Arbeiten, Installation und Gasgeräte aus und unterschreibt die Bestätigung und – bei der Inbetriebsetzung – die Erklärung zur Fertigstellung. Auftraggeber und gegebenenfalls Grundstückseigentümer unterschreiben ihren Teil, der Bezirksschornsteinfeger bestätigt die Kenntnis der geplanten Feuerungsanlage. Den Abschnitt Netzbetreiber füllen die Stadtwerke aus.





