Wer füllt was aus?
Die technischen Angaben – Anmeldung nach TAB, Anlagen, Messeinrichtungen, Leistung und Überstromschutz – trägt das Elektroinstallationsunternehmen ein, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Der Anschlussnehmer unterschreibt unter „Angebot an“; ist er nicht Eigentümer, stimmt der Grundstückseigentümer zu. Bei der Inbetriebsetzung unterschreibt zusätzlich die verantwortliche Elektrofachkraft die Erklärung.





