Wer füllt was aus?
Den technischen Teil – Anmeldung nach TAB, Geräte, Erzeugung, § 14a, Ladeeinrichtung und Kundenanlagen – füllt der Elektrofachbetrieb aus und unterschreibt. Der Anschlussnehmer ergänzt seine Daten und unterschreibt ebenfalls. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, stimmt der Grundstückseigentümer mit eigener Unterschrift zu.





