Wer füllt was aus?
Antragsteller ist der Grundstücks- und Anschlusseigentümer. Mieter, Elektroinstallateure oder Hausverwaltungen können die Anmeldung mit Vollmacht und Kostenübernahmeerklärung abgeben. Typ und Anschlusswert der Geräte entnehmen Sie dem Datenblatt; angeschlossen werden dürfen sie nur von einem eingetragenen Installationsunternehmen.





