Wer füllt was aus?
Die technischen Daten zu Modulen, Wechselrichtern und Messkonzept trägt in der Regel der Errichter ein. Unterschreiben muss der Betreiber als Antragsteller und künftiger Vertragspartner der BEW. Gehört das Grundstück einer anderen Person, unterschreibt zusätzlich der Grundstückseigentümer.





