Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt und unterschreibt der Anschlussnehmer, in der Regel der Eigentümer des Gebäudes. Gehört das Grundstück jemand anderem, unterschreibt der Eigentümer zusätzlich. Ein abweichender Rechnungsempfänger bestätigt die Kostenübernahme mit eigener Unterschrift. Den Termin vor Ort stimmt der Netzbetreiber mit dem genannten Ansprechpartner ab, etwa dem Abbruchunternehmen.





