Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt und unterschreibt der Anschlussnehmer, also der Eigentümer oder Inhaber der Abnahmestelle, oder ein Bevollmächtigter wie die Hausverwaltung. Ein Installateur ist für den ersatzlosen Ausbau nicht nötig, solange die Kundenanlage nicht verändert wird.





