Wer füllt was aus?
Anschlussobjekt und Kontaktdaten trägt der Anschlussnutzer ein, also wer den Strom künftig bezieht, und unterschreibt. Wird der Zählerplatz verändert und ist er nicht zugleich Anschlussnehmer, stimmt der Eigentümer zu. Auftrag, Erzeugungsanlage, Zählerangaben und die Erklärung übernimmt der in einem Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachbetrieb.





