Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Bauherr oder Eigentümer – er erhält Angebot und Rechnung. Planer, Architekten oder Bauträger können ihn mit Vollmacht und Kostenübernahmeerklärung einreichen. Leistungsangaben wie benötigte kW, Nennwärmeleistung und Spitzendurchfluss liefern meist Elektroplaner, Heizungsbauer und Installateur.





