Wer füllt was aus?
Der Anschlussnutzer – bei Mietwohnungen der Mieter – beauftragt mit seiner Unterschrift den Zählereinbau; der Eigentümer wird mit seinen Daten genannt. Zählerort, Gasgeräte und die Erklärung zur TRGI-Prüfung übernimmt das beim Netzbetreiber eingetragene Installationsunternehmen mit Unterschrift des verantwortlichen Fachmanns und Stempel.





